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„Heckenschnitt ab 1. März: Was Sie über das Vogelschutzgesetz wissen müssen“.

Heckschnitt im Frühling und Sommer: Geschützte Lebensräume für Vögel

 

Mit dem Anbruch des Frühlings erwacht auch die Gartenlust und der Wunsch, die heimische Grünzone rund ums Haus in neuem Glanz erstrahlen zu lassen. Bevor jedoch zur Heckenschere oder gar Motorsäge gegriffen wird, ist es wichtig, sich der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst zu sein, die beim Schneiden von Hecken und beim Entfernen von Bäumen zu beachten sind. Insbesondere der Schutz von Vögeln und anderen Tierarten spielt dabei eine tragende Rolle.

 

Gemäß § 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es während der Vegetationsperiode vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zu roden, abzuschneiden oder zu beseitigen.

 

Gesetzliche Grundlage:

  • Richtig ist, dass das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) die grundlegenden Regelungen zum Vogelschutz in Deutschland vorgibt.
  • Es ist jedoch wichtig zu erwähnen, dass die Bundesländer eigene Naturschutzgesetze haben, die die Vorgaben des BNatSchG konkretisieren und ergänzen können.
  • Daher ist es für Gartenbesitzer in jedem Fall ratsam, sich sowohl über das BNatSchG als auch über die in ihrem Bundesland geltenden Regelungen zu informieren.
  • Informationen zu den Naturschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer finden Sie auf den Websites der jeweiligen Umweltministerien.

Heckenschnitt – Erlaubte Maßnahmen:

 

Schonender Form- und Pflegeschnitt der Hecken weiterhin möglich. Dabei werden lediglich die im Frühjahr und Sommer neu gewachsenen Triebe entfernt, ohne die Gesamtstruktur der Hecke zu beeinträchtigen. Wichtig ist dabei, dass auf die Aktivitäten der Vögel geachtet wird, um deren Lebensraum nicht zu gefährden.

 

Bäume:

 

Das Gesetz gilt auch für Bäume, in gärtnerisch genutzten Anlagen. Das Schneiden von Bäumen ist weiterhin erlaubt, jedoch sind auch hier die Bestimmungen des Vogelschutzgesetzes zu beachten. Das Entfernen von Nestern im Baum ist strengstens verboten.

 

Es gibt Ausnahmen, in denen der Rückschnitt auch während der eigentlich verbotenen Zeiten im Frühling und Herbst erlaubt ist.

 

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Maßnahme aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig wird. Abgestorbene oder morsche Äste, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen, können und müssen auch während der Vegetationsperiode entfernt werden. Darüber hinaus kann der Rückschnitt auch im Kampf gegen Baumkrankheiten erlaubt sein. Um die Ausbreitung von Schädlingen und Pilzen zu verhindern, ist es manchmal erforderlich, befallene Äste und Zweige zu entfernen, selbst wenn dies während der Schonzeit geschieht.

 

Baumfällung:

 

Verkehrssicherheit:

  • Wenn ein Baum eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt, beispielsweise weil er morsch ist oder Gefahr zu drohen scheint, kann eine Fällung auch während der Vegetationsperiode genehmigt werden.

Krankheitsbekämpfung:

  • Um die Ausbreitung von Krankheiten auf andere Bäume zu verhindern, kann es notwendig sein, befallene Bäume zu fällen. Dies gilt insbesondere für Baumkrankheiten, die eine ernsthafte Bedrohung für den Baumbestand darstellen.

Sofortmaßnahmen:

  • In akuten Fällen, wie zum Beispiel nach einem Sturm, der Bäume entwurzelt oder stark beschädigt hat, kann eine Fällung auch ohne vorherige Genehmigung erforderlich sein, um Gefahren abzuwenden.

Vor dem 1. März:

 

Sollten Sie besonders auf die Aktivitäten der Vögel in Ihren Bäumen und Sträuchern achten. Der Nestbau kann je nach Witterung schon früher beginnen und darf nicht gestört werden. Vermeiden Sie Eingriffe, die den Lebensraum der Vögel beeinträchtigen könnten.

  

RECHTLICHE BESTIMMUNGEN UND HILFE

 

Wenn Sie unsicher sind oder Fragen zu den gesetzlichen Bestimmungen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team informiert Sie gerne über die Bestimmungen des Vogelschutzgesetzes und hilft Ihnen bei der richtigen Pflege Ihres Gartens.

Der Schutz unserer gefiederten Mitbewohner sollte bei der Gartenarbeit immer im Vordergrund stehen. Wer die gesetzlichen Bestimmungen einhält und auf die Bedürfnisse der Vögel achtet, trägt dazu bei, ihren Lebensraum und die Natur in unserer Umgebung zu erhalten.

 

Neben dem BNatSchG können auch kommunale Verordnungen weitere Regelungen zum Heckenschnitt beinhalten. Daher ist es ratsam, sich vor Beginn der Schnittarbeiten bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt zu informieren.

 

FAZIT

 

Beim Schneiden von Hecken und beim Entfernen von Bäumen ist es wichtig, die gesetzlichen Vorgaben und artenschutzrechtlichen Aspekte zu berücksichtigen. Im Zweifelsfall sollte stets die zuständige Behörde kontaktiert werden, um sicherzustellen, dass die geplanten Maßnahmen im Einklang mit dem Naturschutz stehen.

 

Keine Gewähr auf Vollständigkeit, Rechtsanspruch und Aktualität

Der Blogbeitrag informiert lediglich über allgemeine rechtliche Aspekte der Baumfällung während der Vegetationsperiode. Er stellt keine Rechtsberatung dar und kann daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Rechtsanspruch und Aktualität erheben.

 

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